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Gestaltungsberatung: Strategische Gewinnausschüttungen…

Wir stellten bereits in einer der vorangegangenen Fachartikel unseren „MEHR-STUFEN-PLAN“ zu einer möglichen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland vor. Dem aufmerksamen und gut vorbereiteten Online-Marketer, Berater und Gründer wurde eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung gestellt.

Diese dienen als Werkzeug zur Klärung komplexer Fragen im Kontext des internationalen Steuerrechtes. Weiter wurden Fragestellungen zur Klärung aufgezeigt, die mitten aus dem Leben sind.

Wir zeigten dem umsichtigen und gut beratenen Online-Marketer, Berater oder Gründer bereits wichtige Aspekte auf, der mit seiner Absicht seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu verlagern, beschäftigt ist.

Eine Auslandsgesellschaft, die unter die CFC-Regeln eingeordnet wird, führt im Wohnsitzland des Gesellschafters dieser Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung. Wie bereits erläutert, werden die Gewinne der Auslandsgesellschaft im Wohnsitzstaat des Anteilseigners bei den Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, mit der Einkommensteuer versteuert.    

Strategisch stellt sich die Frage, wie ich mit der Entnahme oder mit der Vereinnahmung von Gewinnen meiner Auslandsgesellschaft umgehen kann?

Handelt es sich um eine EU-Gesellschaft oder nicht? Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deinem Wohnsitzstaat oder nicht?

Bereits erläuterte Unterschiede:

1. EU-Sachverhalt ✔️

2. DBA-Sachverhalt ✔️

3. Nicht-DBA-Sachverhalt ✔️

Ein Gestaltungsmissbrauch ist auszuschließen. Dieses wird durch die Finanzbehörden als Steuerhinterziehung ausgelegt.

? Wir distanzieren uns ausdrücklich, eine Auslandsgesellschaft auf Mauritius, den Seychellen, Belize, den Cook Islands, Grenada oder den Britischen Jungferninseln zu begründen.

Die Begründung einer Auslandsgesellschaft hat für uns reine wirtschaftliche Motive. Wir stellten bereits klar, dass der Fokus für eine Auslandsgesellschaft im „Leben und Arbeiten“ durch „Substanzaufbau“ liegt.

Wir unterstützen und beraten beim Aufbau einer kaufmännisch eingerichteten Betriebsstätte. Unsere befugten Rechtsdienstleister bieten Beratungsdienstleistungen zur Erzielung aktiver Einkünfte. Die Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung in der Auslandsgesellschaft und das Erzielen aktiver Einkünfte in der Auslandsgesellschaft ist eine zielführende New-Work-Strategie.

Wird eine EU-Auslandsgesellschaft gegründet, wird jeder Unternehmer von uns im Rahmen der Gestaltungsberatung unaufgefordert auf die Erfordernisse des „Aufbaus von Substanz“ hingewiesen.

Mit Blick auf den moderaten Aufwand zur Nutzung unserer Geschäftsadressen auf 5 Kontinenten, sprechen wir Unternehmer und Unternehmerinnen auf dem Weg zur globalen Unternehmerschaft an. Wir schaffen damit Klarheit durch Positionierung.

Wie du international erfolgreich ein Unternehmen gründest und multikulturell alles richtig machst?

Wie mein Team und ich Deinen Weg als Globaler Unternehmer unterstützen?

➕ Standort-Beratung

• Aufnahme und Bestandsanalyse der Ist-Situation

• Positionierung Deines Unternehmens

• Optimierung der Unternehmensseite

➕ NEW-WORK Workshops und Schulungen

☑ Du willst mit mir und meinem Team an Deiner Strategie für eine erfolgreiche Internationalisierung arbeiten oder uns für Dein Unternehmen nutzen? Kontaktiere uns gerne hier: Kontakt

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P.S: Wir haben uns für die DU-Kultur entschieden. Andere Anrede gewünscht? So bitten wir um Mitteilung.

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