Geschäftsadresse mieten in London Regent Street

Eine prestigeträchtige Geschäftsadresse auch zur Firmenregistrierung

Die digitale Industrie spielt in der britischen Wirtschaft eine grundlegende Rolle. London ist als unbestrittenes digitales Kapital in Europa positioniert. Eine moderne Infrastruktur, qualifizierte Arbeitskräfte und durch die laufende Unterstützung durch Investoren aus dem Finanzsektor, ist London ein herausragender Punkt im globalen digitalen Sektor.

Dein Business ist unmittelbar einsetzbar

Eine prestigeträchtige Geschäftsadresse

Ein Fünftel des britischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird in London erwirtschaftet. Früher war es vor allem die Industrie, die die Wirtschaft von London prägte. Der Londoner Hafen an der Themse – ehemals der größte Hafen der Welt – prägte die Wirtschaft maßgeblich. Heute spielt die Industrie, die sich vorwiegend am Rand der Metropolregion Londons befindet, kaum mehr eine Rolle. London ist eine klassische Medienmetropole mit gewachsenen Beziehungen in die ehemaligen Kolonialländer, wie Indien oder nach Australien und Neuseeland.

Eine Vielzahl von Radio- und Fernsehsender, sowie Boulevardzeitungen wie The Sun oder The Daily Mirror mit Millionenauflagen, prägen die Stadt. Internationale Medienunternehmen wie die News Corporation des Medienunternehmers Murdoch haben Niederlassungen in London. Die Stadt ist ein Sprungbrett für Medieninvestitionen in Schwellenländer wie Indien. Als eine der führenden europäischen Metropolen im Bereich der Neuen Medien, befinden sich die innovativsten IT-Unternehmen in der britischen Hauptstadt.

Vorteile

 

Eine Geschäftsadresse in London macht einen enormen Eindruck, wobei nur geringe Kosten und ein geringer administrativer Aufwand anfallen. London ist einer der Anziehungspunkte, sodass automatisch ein hoher Reputationsgewinn für Unternehmen entsteht. Die Geschäftsadresse ist sofort einsatzbereit und befindet sich in einem wirtschaftlich äußerst lukrativen Umfeld. Die Regent-Street ist für die Firmenregistrierung in London einsetzbar. Verwalte Deine Postbox bequem online und mobil. Nutze den Standort in der Regent-Street zur Firmenregistrierung und richte noch heute Deine Geschäftsadresse in London ein.

Deine Geschäftsadresse

Dein Name

Dein Firmenname

Third Floor

207 Regent Street

W1B 3HH London

Vereinigtes Königreich

Straßenansicht
Preise

Monatlich

Postbox TypPrivatStandardBüro
Konto inklusive 1 Postbox monatliche Nutzung38,67
162,17
599,40
Mobile Applikation (IOS & Android)   
Vertragslaufzeit1 Monat1 Monat1 Monat
Enthaltene eingehende Briefe 510
Briefumschlag scannen (vorne) 510
Scannen von Briefinhalten1310
Inkludierte Seiten beim Scannen234
Briefe speichern5 Tage10 Tage20 Tage
Aufbewahrung von Paketen2 Tage5 Tage10 Tage
Cloud Verbindung   




jährlich

Postbox TypPrivatStandardBüro
Konto inklusive 1 Postbox jährlich Nutzung425,10
1.783,86
3.571,62
Mobile Applikation (IOS & Android)   
Vertragslaufzeit12 Monate12 Monate12 Monate
Enthaltene eingehende Briefe 510
Briefumschlag scannen (vorne) 510
Scannen von Briefinhalten1310
Inkludierte Seiten beim Scannen234
Briefe speichern5 Tage10 Tage20 Tage
Aufbewahrung von Paketen2 Tage5 Tage10 Tage
Cloud Verbindung   

Quo Vadis Brexit


Wenn die EU-Personenfreizügigkeit in Folge des Brexit ab 2019 endet, werden EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten wollen, eine noch nicht genau definierte Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum benötigen. EU-Bürger, die vor dem 29. März 2017 ins Vereinigte Königreich umgezogen sind, haben auch nach Brexit ein automatisches Bleiberecht.

Welche Gründe sprechen auch in Zukunft für einen Umzug beziehungsweise Wohnsitz im Vereinigten Königreich?

Es gilt festzustellen, dass Großbritannien und insbesondere London als Wohnsitzland attraktiv bleibt. Die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile wird immer wichtiger. Im Rahmen der britischen EU-Mitgliedschaft war es bisher möglich, nur experimentell oder vorübergehend umzuziehen. Dieses wird in Zukunft nicht ohne höheren Aufwand möglich sein. Visatechnische Fragen sind zu klären und ein Umzug ist sorgfältig zu planen. Einer Einwanderung von hoch qualifiziertem Personal und ein bestimmtes Mindesteinkommen, dass der Zuwanderer verdienen und versteuern muss, sind die Grundpfeiler einer selektiven Einwanderung seitens des Vereinigten Königreiches.

Wer ausländische Einkünfte hat und diese nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt, kann diese mit einem Wohnsitz im Vereinigten Königreich in der Hauptstadt London nahezu steuerfrei vereinnahmen. Dies ist möglich, so lange die Einkünfte nicht auf ein Konto im Vereinigten Königreich fließen.

Die konkreten Auswirkungen des Brexit

 

Je nach Ausgangslage hat der Brexit unterschiedliche steuerliche, rechtliche und strategische Konsequenzen. Ein britisches Unternehmen mit Kunden in der Europäischen Union ist von dem Brexit anders betroffen, als ein europäisches Unternehmen mit Kunden in Großbritannien.

Ein britisches Unternehmen mit Kunden in der Europäischen Union ist von dem Brexit anders betroffen, als ein europäisches Unternehmen mit Kunden in Großbritannien. Ein im Vereinigten Königreich lebender Bürger der Europäischen Union, muss sich wiederum mit ganz verschiedenen Herausforderungen auseinandersetzen: Wir betrachten die steuerlichen Auswirkungen von Brexit beispielhaft aus der deutschen Perspektive Für andere EU-Länder gelten unsere Ausführungen entsprechend. Anbei eine Übersicht der von möglichen steuerlichen Änderungen betroffenen EU-Regelungen und Steuerarten in alphabetischer Reihenfolge:

 

Fusionsrichtlinie 
vor Brexit
Eine grenzüberschreitende Umstrukturierung war innerhalb der Europäischen Union steuerfrei. Man spricht vom Steueraufschub.
nach Brexit
Es kann zu einer Aufdeckung der gebildeten „Stillen Reserven“ und zu einer unmittelbaren Versteuerung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen führen.

 

Hinzurechnungsbesteuerung 
vor Brexit
Bisher kam es zu keiner Hinzurechnungsbesteuerung auf Seiten des Gesellschafters bei EU-Gesellschaften mit ausreichender Substanz.
nach Brexit
Wird wahrscheinlich ein Substanznachweis nicht möglich sein.

 

Körperschaftsteuer 
vor Brexit
Die Diskussionen zur Registrierung der Körperschaftsteuer im Vereinigten Königreich auf zum Beispiel 10% sind im Gange. Die europäischen Partner haben darauf bereits reagiert. Das deutsche Finanzministerium kündigte für diesen Fall an, Großbritannien als Niedrigsteuerland einzustufen. Die Folgen: Dann wären deutsche Gesellschafter von UK-Gesellschaften von den Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen.
nach Brexit

 

Mutter-Tochter-Richtlinie 
vor Brexit
Der Quellensteuersatz auf Dividenden einer EU-Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft beträgt bisher innerhalb der EU in Höhe von 0% (Mindestbeteiligung 10%)
nach Brexit
Der Quellensteuersatz auf Dividenden nach Vorgabe des DBAs. Im Falle Deutschlands beträgt dieser 5%.

 

Grenzüberschreitende Betriebsverlegung 
vor Brexit
Bei der grenzüberschreitenden Betriebsverlegung kann für den Aufgabegewinn ein Ausgleichsposten gebildet werden, der über 5 Jahre gewinnerhöhend aufgelöst wird.
nach Brexit
Wahrscheinlich greift die Sofortversteuerung – ein Ausgleichsposten ist im vollen Umfang aufzulösen.

 

Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft 
vor Brexit
Bisher keine Aufdeckung der stillen Reserven im EU-Raum.
nach Brexit
Die Körperschaft gilt als aufgelöst, somit kommt es zu einer Aufdeckung der stillen Reserven.

 

Umsatzsteuer 
vor Brexit
nach Brexit
Mit dem Brexit hat Großbritannien die Vorgaben des EU-Rechts hinsichtlich Leistungsortbestimmung, Steuersatzhöhe, Ausübung von Wahlrechten und ähnlichem nicht mehr zu beachten. Großbritannien ist dann nicht mehr an die Rechtsprechung des EuGHs bei der Rechtsauslegung gebunden. Daneben wären auch die Folgen für den grenzüberschreitenden Handel neu zu bewerten. Betroffen ist der Versandhandel oder Reihengeschäfte. Dies gilt auch bei der Nachweiserbringung bei grenzüberschreitenden Lieferungen.

 

Umwandlungsvorgänge 
vor Brexit
Bisher gab es viele Steuererleichterungen bei Verschmelzungen und Umwandlungen innerhalb von EU-Staaten
nach Brexit
Die Steuererleichterungen fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit weg.

 

Versicherungssteuer 
vor Brexit
Das Versicherungsunternehmen kassiert die Versicherungssteuer vom Versicherungsnehmer und führt diese ab.
nach Brexit
Sitzt ein Versicherungsunternehmen außerhalb der EU, so muss der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer eigenständig abführen.

 

Wegzugsbesteuerung 
vor Brexit
Zinslose Steuerstundung bei Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften und Wegzug des Steuerpflichtigen innerhalb des EU/EWR-Raumes.
nach Brexit
Mit hoher Wahrscheinlichkeit greift die Sofortversteuerung.

 

Zins- und Lizenzrichtlinie 
vor Brexit
Quellensteuersatz auf Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der EU zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe in Höhe von 0% (Mindestbeteiligung 25%)
nach Brexit
Quellensteuersatz auf Zins- und Lizenzzahlungen nach Vorgabe des DBAs. Im Falle Deutschlands 0%.

 

Zölle 
vor Brexit
Innerhalb der EU gilt ein freier Verkehrshandel.
nach Brexit
Gilt Großbritannien als Drittstaat, müssen Zölle auf Waren gezahlt werden, zollrechtliche Deklarations- und Anmeldepflichten müssen beachtet werden.