Geschäftsadresse mieten in London Regent Street
Eine prestigeträchtige Geschäftsadresse auch zur Firmenregistrierung
Die digitale Industrie spielt in der britischen Wirtschaft eine grundlegende Rolle. London ist als unbestrittenes digitales Kapital in Europa positioniert. Eine moderne Infrastruktur, qualifizierte Arbeitskräfte und durch die laufende Unterstützung durch Investoren aus dem Finanzsektor, ist London ein herausragender Punkt im globalen digitalen Sektor.
Dein Business ist unmittelbar einsetzbar
Ein Fünftel des britischen Bruttoinlandsproduktes (BIP) wird in London erwirtschaftet. Früher war es vor allem die Industrie, die die Wirtschaft von London prägte. Der Londoner Hafen an der Themse – ehemals der größte Hafen der Welt – prägte die Wirtschaft maßgeblich. Heute spielt die Industrie, die sich vorwiegend am Rand der Metropolregion Londons befindet, kaum mehr eine Rolle. London ist eine klassische Medienmetropole mit gewachsenen Beziehungen in die ehemaligen Kolonialländer, wie Indien oder nach Australien und Neuseeland.
Eine Vielzahl von Radio- und Fernsehsender, sowie Boulevardzeitungen wie The Sun oder The Daily Mirror mit Millionenauflagen, prägen die Stadt. Internationale Medienunternehmen wie die News Corporation des Medienunternehmers Murdoch haben Niederlassungen in London. Die Stadt ist ein Sprungbrett für Medieninvestitionen in Schwellenländer wie Indien. Als eine der führenden europäischen Metropolen im Bereich der Neuen Medien, befinden sich die innovativsten IT-Unternehmen in der britischen Hauptstadt.
Eine Geschäftsadresse in London macht einen enormen Eindruck, wobei nur geringe Kosten und ein geringer administrativer Aufwand anfallen. London ist einer der Anziehungspunkte, sodass automatisch ein hoher Reputationsgewinn für Unternehmen entsteht. Die Geschäftsadresse ist sofort einsatzbereit und befindet sich in einem wirtschaftlich äußerst lukrativen Umfeld. Die Regent-Street ist für die Firmenregistrierung in London einsetzbar. Verwalte Deine Postbox bequem online und mobil. Nutze den Standort in der Regent-Street zur Firmenregistrierung und richte noch heute Deine Geschäftsadresse in London ein.
Dein Name
Dein Firmenname
Third Floor
207 Regent Street
W1B 3HH London
Vereinigtes Königreich
Monatlich
Postbox Typ | Privat | Standard | Büro |
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Konto inklusive 1 Postbox monatliche Nutzung | 38,67 | 162,17 | 599,40 |
Mobile Applikation (IOS & Android) | |||
Vertragslaufzeit | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat |
Enthaltene eingehende Briefe | 5 | 10 | |
Briefumschlag scannen (vorne) | 5 | 10 | |
Scannen von Briefinhalten | 1 | 3 | 10 |
Inkludierte Seiten beim Scannen | 2 | 3 | 4 |
Briefe speichern | 5 Tage | 10 Tage | 20 Tage |
Aufbewahrung von Paketen | 2 Tage | 5 Tage | 10 Tage |
Cloud Verbindung |
jährlich
Postbox Typ | Privat | Standard | Büro |
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Konto inklusive 1 Postbox jährlich Nutzung | 425,10 | 1.783,86 | 3.571,62 |
Mobile Applikation (IOS & Android) | |||
Vertragslaufzeit | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Enthaltene eingehende Briefe | 5 | 10 | |
Briefumschlag scannen (vorne) | 5 | 10 | |
Scannen von Briefinhalten | 1 | 3 | 10 |
Inkludierte Seiten beim Scannen | 2 | 3 | 4 |
Briefe speichern | 5 Tage | 10 Tage | 20 Tage |
Aufbewahrung von Paketen | 2 Tage | 5 Tage | 10 Tage |
Cloud Verbindung |
Wenn die EU-Personenfreizügigkeit in Folge des Brexit ab 2019 endet, werden EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben und arbeiten wollen, eine noch nicht genau definierte Aufenthaltsbewilligung oder ein Visum benötigen. EU-Bürger, die vor dem 29. März 2017 ins Vereinigte Königreich umgezogen sind, haben auch nach Brexit ein automatisches Bleiberecht.
Es gilt festzustellen, dass Großbritannien und insbesondere London als Wohnsitzland attraktiv bleibt. Die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile wird immer wichtiger. Im Rahmen der britischen EU-Mitgliedschaft war es bisher möglich, nur experimentell oder vorübergehend umzuziehen. Dieses wird in Zukunft nicht ohne höheren Aufwand möglich sein. Visatechnische Fragen sind zu klären und ein Umzug ist sorgfältig zu planen. Einer Einwanderung von hoch qualifiziertem Personal und ein bestimmtes Mindesteinkommen, dass der Zuwanderer verdienen und versteuern muss, sind die Grundpfeiler einer selektiven Einwanderung seitens des Vereinigten Königreiches.
Wer ausländische Einkünfte hat und diese nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten benötigt, kann diese mit einem Wohnsitz im Vereinigten Königreich in der Hauptstadt London nahezu steuerfrei vereinnahmen. Dies ist möglich, so lange die Einkünfte nicht auf ein Konto im Vereinigten Königreich fließen.
Je nach Ausgangslage hat der Brexit unterschiedliche steuerliche, rechtliche und strategische Konsequenzen. Ein britisches Unternehmen mit Kunden in der Europäischen Union ist von dem Brexit anders betroffen, als ein europäisches Unternehmen mit Kunden in Großbritannien.
Ein britisches Unternehmen mit Kunden in der Europäischen Union ist von dem Brexit anders betroffen, als ein europäisches Unternehmen mit Kunden in Großbritannien. Ein im Vereinigten Königreich lebender Bürger der Europäischen Union, muss sich wiederum mit ganz verschiedenen Herausforderungen auseinandersetzen: Wir betrachten die steuerlichen Auswirkungen von Brexit beispielhaft aus der deutschen Perspektive Für andere EU-Länder gelten unsere Ausführungen entsprechend. Anbei eine Übersicht der von möglichen steuerlichen Änderungen betroffenen EU-Regelungen und Steuerarten in alphabetischer Reihenfolge:
Fusionsrichtlinie | |
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vor Brexit | |
Eine grenzüberschreitende Umstrukturierung war innerhalb der Europäischen Union steuerfrei. Man spricht vom Steueraufschub. | |
nach Brexit | |
Es kann zu einer Aufdeckung der gebildeten „Stillen Reserven“ und zu einer unmittelbaren Versteuerung bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen führen. |
Hinzurechnungsbesteuerung | |
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vor Brexit | |
Bisher kam es zu keiner Hinzurechnungsbesteuerung auf Seiten des Gesellschafters bei EU-Gesellschaften mit ausreichender Substanz. | |
nach Brexit | |
Wird wahrscheinlich ein Substanznachweis nicht möglich sein. |
Körperschaftsteuer | |
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vor Brexit | |
Die Diskussionen zur Registrierung der Körperschaftsteuer im Vereinigten Königreich auf zum Beispiel 10% sind im Gange. Die europäischen Partner haben darauf bereits reagiert. Das deutsche Finanzministerium kündigte für diesen Fall an, Großbritannien als Niedrigsteuerland einzustufen. Die Folgen: Dann wären deutsche Gesellschafter von UK-Gesellschaften von den Negativwirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung betroffen. | |
nach Brexit | |
– |
Mutter-Tochter-Richtlinie | |
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vor Brexit | |
Der Quellensteuersatz auf Dividenden einer EU-Tochtergesellschaft an eine EU-Muttergesellschaft beträgt bisher innerhalb der EU in Höhe von 0% (Mindestbeteiligung 10%) | |
nach Brexit | |
Der Quellensteuersatz auf Dividenden nach Vorgabe des DBAs. Im Falle Deutschlands beträgt dieser 5%. |
Grenzüberschreitende Betriebsverlegung | |
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vor Brexit | |
Bei der grenzüberschreitenden Betriebsverlegung kann für den Aufgabegewinn ein Ausgleichsposten gebildet werden, der über 5 Jahre gewinnerhöhend aufgelöst wird. | |
nach Brexit | |
Wahrscheinlich greift die Sofortversteuerung – ein Ausgleichsposten ist im vollen Umfang aufzulösen. |
Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer Kapitalgesellschaft | |
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vor Brexit | |
Bisher keine Aufdeckung der stillen Reserven im EU-Raum. | |
nach Brexit | |
Die Körperschaft gilt als aufgelöst, somit kommt es zu einer Aufdeckung der stillen Reserven. |
Umsatzsteuer | |
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vor Brexit | |
– | |
nach Brexit | |
Mit dem Brexit hat Großbritannien die Vorgaben des EU-Rechts hinsichtlich Leistungsortbestimmung, Steuersatzhöhe, Ausübung von Wahlrechten und ähnlichem nicht mehr zu beachten. Großbritannien ist dann nicht mehr an die Rechtsprechung des EuGHs bei der Rechtsauslegung gebunden. Daneben wären auch die Folgen für den grenzüberschreitenden Handel neu zu bewerten. Betroffen ist der Versandhandel oder Reihengeschäfte. Dies gilt auch bei der Nachweiserbringung bei grenzüberschreitenden Lieferungen. |
Umwandlungsvorgänge | |
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vor Brexit | |
Bisher gab es viele Steuererleichterungen bei Verschmelzungen und Umwandlungen innerhalb von EU-Staaten | |
nach Brexit | |
Die Steuererleichterungen fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit weg. |
Versicherungssteuer | |
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vor Brexit | |
Das Versicherungsunternehmen kassiert die Versicherungssteuer vom Versicherungsnehmer und führt diese ab. | |
nach Brexit | |
Sitzt ein Versicherungsunternehmen außerhalb der EU, so muss der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer eigenständig abführen. |
Wegzugsbesteuerung | |
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vor Brexit | |
Zinslose Steuerstundung bei Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften und Wegzug des Steuerpflichtigen innerhalb des EU/EWR-Raumes. | |
nach Brexit | |
Mit hoher Wahrscheinlichkeit greift die Sofortversteuerung. |
Zins- und Lizenzrichtlinie | |
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vor Brexit | |
Quellensteuersatz auf Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der EU zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe in Höhe von 0% (Mindestbeteiligung 25%) | |
nach Brexit | |
Quellensteuersatz auf Zins- und Lizenzzahlungen nach Vorgabe des DBAs. Im Falle Deutschlands 0%. |
Zölle | |
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vor Brexit | |
Innerhalb der EU gilt ein freier Verkehrshandel. | |
nach Brexit | |
Gilt Großbritannien als Drittstaat, müssen Zölle auf Waren gezahlt werden, zollrechtliche Deklarations- und Anmeldepflichten müssen beachtet werden. |