Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung NICHT-DBA-Sachverhaltsaufklärung…

Wie kann ich strategisch mit Gewinnausschüttungen meiner Auslandsgesellschaft umgehen?

Wir stellten bereits in einer der vorangegangenen Fachartikel unseren „MEHR-STUFEN-PLAN“ zu einer möglichen Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Ausland vor. Dem aufmerksamen und gut vorbereiteten Online-Marketer, Berater und Gründer wurde eine umfangreiche Checkliste zur Verfügung gestellt.

Diese dienen als Werkzeug zur Klärung komplexer Fragen im Kontext des internationalen Steuerrechtes. Weiter wurden Fragestellungen zur Klärung aufgezeigt, die mitten aus dem Leben sind.

Wir zeigten dem umsichtigen und gut beratenen Online-Marketer, Berater oder Gründer bereits wichtige Aspekte auf, der mit seiner Absicht seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft ins Ausland zu verlagern, beschäftigt ist.

Wir betrachten eine NICHT-Doppelbesteuerung-Sachverhaltsaufklärung:

Eine Auslandsgesellschaft, die unter die CFC-Regeln eingeordnet wird, führt im Wohnsitzland des Gesellschafters dieser Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung.

Wie bereits erläutert, werden die Gewinne der Auslandsgesellschaft im Wohnsitzstaat des Anteilseigners bei den Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, mit der Einkommensteuer versteuert.    

Strategisch stellt sich die Frage, wie ich mit der Entnahme oder mit der Vereinnahmung von Gewinnen meiner Auslandsgesellschaft umgehen kann?

Handelt es sich um eine EU-Gesellschaft oder nicht? Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deinem Wohnsitzstaat oder nicht?

Die Unterschiede:

1. EU-Sachverhalt ✔️

2. DBA-Sachverhalt ✔️

3. NICHT-DBA-Sachverhalt ✔️

Bei der Entnahme oder Vereinnahmung von Gewinnen aus NICHT-Doppelbesteuerungsabkommen-Gesichtspunkten, sollte folgendes beachtet werden:

Vermeide persönliche Geldflüsse in Deinen Wohnsitzstaat.

Deine Auslandsgesellschaft kann als juristische Person weltweit Vermögen (beweglich oder unbeweglich) erwerben.

Bezahle bequem mit Deiner Firmen-Kreditkarte. Es handelt sich um einen Buchungsvorgang „Gesellschaft Bank an Gesellschaft Kasse“. Dies ist kein Zufluss an Dich als natürliche Person.

Arbeite mit einer Abrechnungsgesellschaft. So kann die Gewinnausschüttung an Dich als natürliche Person ausgezahlt werden.

Du verlagerst Deinen Lebensmittelpunkt in ein “Niedrigsteuerland” zum Zeitpunkt der gewollten Gewinnausschüttung:                                 

Die Schweiz oder Malta bietet sich an. Die Gewinnausschüttung erfolgt an eine natürliche Person. Es folgt die Einkommensbesteuerung im Niedrigsteuerland oder eine sogenannte „Nullbesteuerung“.

Beim erneuten Wechsel Deiner steuerlichen Ansässigkeit nach Deutschland, erfolgt keine erneute Besteuerung des Einkommens. Es resultiert ein Verbot der Doppelbesteuerung.

Der Ständige Wandel der Rechtsmaterie macht es erforderlich, eine Haftung auszuschließen.

Mit Blick auf den moderaten Aufwand zur Nutzung unserer Geschäftsadressen auf 5 Kontinenten, sprechen wir Unternehmer und Unternehmerinnen auf dem Weg zur globalen Unternehmerschaft an. Wir schaffen damit Klarheit durch Positionierung.

P.S. Es folgt: „Ein Fazit zu strategischen Gewinnausschüttungen einer Auslandsgesellschaft.“

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