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Beratung: Länder ohne Außensteuergesetze

CFC Rules / Controlled Foreign Corporation in der Beratungspraxis:

In unserer heutigen Ausgabe betrachten wir einen steuerrechtlichen Albtraum. Wer in einem Land lebt, in dessen Steuergesetzgebung „Controlled Foreign Corporation Rules“ verankert sind, der ist bei der Führung einer Auslandsgesellschaft sehr stark eingeschränkt.

Eine Auslandsgesellschaft, die unter die CFC-Regeln eingeordnet wird, führt im Wohnsitzland des Gesellschafters dieser Gesellschaft zur Hinzurechnungsbesteuerung.

Wie bereits erläutert, werden die Gewinne der Auslandsgesellschaft im Wohnsitzstaat des Anteilseigners bei den Gesellschaftern, die natürliche Personen sind, mit der Einkommensteuer versteuert.

Beratungs-Hinweis:
Für internationale Firmengruppen mit Tochtergesellschaften im Ausland ist dieses Thema auch relevant. Länder ohne CFC-Regeln machen also einen Wohnsitz in diesen Ländern attraktiv.

Wer in den folgenden Ländern lebt, kann ohne eine Einschränkung eine Gesellschaft in “Niedrigsteuerländern” leiten, ohne von der Hinzurechnungsbesteuerung eingeholt zu werden:

Belgien / Bulgarien / Chile / Ecuador / Gibraltar / Hong Kong / Irland / Kolumbien / Kroatien / Luxemburg / Malaysia / Malta / Mauritius / Polen / Philippinen / Rumänien / Saudi-Arabien / Schweiz / Singapur / Slowakei / Thailand / Ukraine / Vietnam / Thailand

Die Liste von Ländern ohne CFC-Regeln kann sich laufend ändern und es gibt viele weitere Staaten, die keine Hinzurechnungsbesteuerung kennen.

Mit Blick auf den moderaten Aufwand zur Nutzung unserer Geschäftsadressen auf 5 Kontinenten, sprechen wir seriöse Unternehmer und Unternehmerinnen auf dem Weg zur globalen Unternehmerschaft an. Wir schaffen damit Klarheit durch Positionierung.

Wird eine Auslandsgesellschaft gegründet, wird jeder Unternehmer im Rahmen der Gestaltungsberatung von uns unaufgefordert auf die Erfordernis des  „Aufbaus von Substanz“ hingewiesen.

Wir stellen klar, dass viele Mitbewerber das Thema „Substanzaufbau“ im Kontext des Internationalen Steuerrechtes völlig vernachlässigen.

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